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Veterinärbescheinigung (Honig)

Auch genannt: Amtliche Bescheinigung

Die amtliche Bescheinigung, die von der zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes unterzeichnet wird und ein Erzeugnis tierischen Ursprungs bei der Einfuhr in die EU begleitet. Honig darf nur aus einem Land eingeführt werden, das auf der EU-Liste für dieses Erzeugnis steht. Armenien ist dort aufgeführt (Durchführungsverordnung (EU) 2021/405). Die Sendung wird mit dieser Bescheinigung über eine Grenzkontrollstelle eingeführt.

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