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EU-Zoll vor und nach dem 10. Oktober 2026

Die Verordnung (EU) 2026/2269 hat den Zoll auf die meisten armenischen Produkte aufgehoben. Die Zahlen unten stehen auch in den jeweiligen Produktangaben.

ProduktVorherSeit 10.10.2026
Trockenfrüchte5,6 %0 %
Trockenfrüchte5,6 %0 %
Trockenfrüchte9,6 %0 %
Trockenfrüchte2,4 %0 % im Zollkontingent
Trockenfrüchte3,2 %0 %
Trockenfrüchte8 %0 %
Trockenfrüchte2,4 %0 %
Honig17,3 %0 %
Schnittblumen8,5 bis 12 %0 %

Ein Zeitfenster von zwei Jahren: Die Verordnung gilt bis zum 11. Oktober 2028. Verordnung (EU) 2026/2269 (öffnet sich in einem neuen Tab)