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Handelsmakler, Händler, Agent

Auch genannt: Broker, trader

Ein Makler bringt einen Käufer und einen Verkäufer zusammen, die den Vertrag miteinander schließen. Er erwirbt dabei kein Eigentum an der Ware und erhält eine Provision (nach Schweizer Recht, Art. 412 ff. des Obligationenrechts OR). Ein Händler kauft die Ware und verkauft sie im eigenen Namen mit einer Marge weiter. Ein Handelsagent führt auf Dauer Vertragsverhandlungen oder schließt Geschäfte im Auftrag eines Unternehmens ab (Art. 418a ff. OR).

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