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Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Auch genannt: EUR.1-Bescheinigung

Ein Nachweis des Präferenzursprungs, den die zuständige Behörde des Ausfuhrlandes auf Antrag des Ausführers ausstellt. Bei einem armenischen Produkt ermöglicht er den Zollsatz von 0 % nach der Verordnung (EU) 2026/2269. Feld 7 trägt den Vermerk „Autonomous trade measures“. Welche armenische Behörde für die Ausstellung der EUR.1 nach dieser Verordnung notifiziert wurde, ist noch nicht veröffentlicht.

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