Armenien EU Zoll: Verordnung 2026/2269
Seit dem 10. Oktober 2026 gelangen die meisten armenischen Produkte zollfrei in die Europäische Union. Die Regelung gilt bis zum 11. Oktober 2028. Der Vorteil fällt unterschiedlich aus: keiner bei Brandy, eine tatsächliche Ersparnis bei Konfitüren und Honig, eine Mengenbegrenzung bei frischen Früchten. Hier steht, was die Verordnung im Einzelnen vorsieht und was sie unverändert lässt.
Mouradian & Co · Geprüft am

Was die Verordnung vorsieht
Die Verordnung (EU) 2026/2269 vom 7. Oktober 2026 setzt die Wertzölle auf Waren mit Ursprung in Armenien aus, die in Anhang I aufgeführt sind. Sie übernimmt mit Anpassungen die Warenliste der früheren APS+-Regelung. Armenien war am 1. Januar 2022 aus dieser Regelung ausgeschieden. Seither galt für seine Waren der volle Zollsatz wie für Waren aus anderen Drittländern.
Die Verordnung reagiert auf eine konkrete Lage. Zwischen Mai und Juli 2026 schloss Russland seinen Markt für Trockenfrüchte und alle armenischen Waren, die Pflanzengesundheitskontrollen unterliegen. Außerdem setzte es den Verkauf von Brandy und Wein mehrerer Erzeuger aus. Im Jahr 2025 gingen 93 % der von Armenien ausgeführten frischen Früchte, Gemüse und Blumen nach Russland (ACSES).
Vorher und nachher, nach Produkt
| Produkt | KN-Code | Vorher | Seit dem 10. Oktober 2026 |
|---|---|---|---|
| Getrocknete Aprikosen | 0813 10 00 | 5,6 % | 0 %, ohne Mengenbegrenzung |
| Trockenpflaumen | 0813 20 00 | 9,6 % | 0 % |
| Konfitüren | 2007 99 97 | 24 % | 0 % |
| Honig | 0409 | 17,3 % | 0 % |
| Frische Schnittrosen | 0603 11 00 | 8,5 bis 12 % je nach Saison | 0 % |
| Walnusskerne | 0802 32 | 5,1 % | 0 % |
| Rosinen | 0806 20 | 2,4 % | 0 % innerhalb des Zollkontingents |
| Frische Aprikosen | 0809 10 00 | 20 % und Einfuhrpreis | 0 % innerhalb eines Zollkontingents von 7 000 t |
| Brandy | 2208 20 19 | 0 % | 0 %, unverändert |
| Stillwein | 2204 21 93 | 13,10 €/hl | 13,10 €/hl: Wein ist ausgeschlossen |
Die Spalte „Vorher“ zeigt die vollen Zollsätze, die seit dem Ausscheiden aus dem APS galten. Prüfen Sie vor der Kalkulation eines Angebots die genaue Tarifposition Ihrer Ware in TARIC. Entscheidend ist die dort für das jeweilige Produkt ausgewiesene Position.
Zollkontingente: nach Eingang der Anmeldung
Acht Warenpositionen sind nur innerhalb einer jährlichen Menge zollfrei: frische oder getrocknete Trauben (5 000 t), frische Aprikosen (7 000 t), Gurken (6 500 t), Pfirsiche und Nektarinen (3 500 t), Erdbeeren (2 500 t), Süßkirschen (2 000 t), Pflaumen (1 500 t) und Birnen (750 t). Die Zuteilung richtet sich nach der Reihenfolge, in der die Anmeldungen zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angenommen werden. Die zuerst angemeldete Partie wird zuerst berücksichtigt.
Für den Zeitraum 2026 steht die gesamte Jahresmenge zur Verfügung. Er liegt jedoch außerhalb der Saison. Bei frischen Früchten ist deshalb 2027 die erste nutzbare Saison. Getrocknete Aprikosen unterliegen dagegen keinem Zollkontingent.
Die Voraussetzungen
- Der armenische Ursprung muss nachgewiesen werden, durch eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung. Der Ratgeber zum armenischen Präferenzursprung erläutert beide Nachweise.
- Die Beförderung muss unmittelbar erfolgen. Der Transit durch Georgien oder die Türkei ist unter zollamtlicher Überwachung zulässig.
- Armenien muss die Bedingungen der Verordnung erfüllen: keine neuen Zölle auf EU-Waren einführen, bei der Ursprungsprüfung mitwirken und demokratische Grundsätze achten. Andernfalls kann die EU die Regelung aussetzen.
Was die Verordnung nicht ändert
Der Zoll war selten das eigentliche Hindernis. Die Kommission schätzt die entgangenen Einnahmen der EU auf weniger als 3 Millionen Euro pro Jahr. Die sanitären Vorschriften gelten unverändert: Höchstgehalte für Mykotoxine bei Trockenfrüchten, die Liste zugelassener Herkunftsländer für Honig, das Dokument VI-1 für Wein und die Bezeichnungsvorschriften für Brandy. Der europäische Importeur trägt weiterhin die Zollschuld und verantwortet die Kennzeichnung sowie die Konformität der Produkte.
Den meisten armenischen Erzeugern fehlt deshalb weniger ein günstiger Zollsatz als ein konkreter Käufer in Europa und ein Dossier, das diese Kontrollen besteht. Genau hier liegt die Arbeit des Desks: den Erzeuger prüfen und die Unterlagen vor dem ersten Muster zusammenstellen.
Wie lange die Regelung gilt
Die Regelung endet am 11. Oktober 2028. Der Text sieht keine Verlängerung vor. Dafür wäre eine neue Verordnung erforderlich. Armenien kehrt auch nicht ins APS zurück: Die neue APS-Verordnung, anwendbar ab dem 1. Januar 2027, nennt Armenien als grundsätzlich berechtigtes Land, jedoch ohne Präferenzregelung. Für ein heute begonnenes Geschäft bleiben damit zwei Saisons: 2027 und 2028.
Im Katalog

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Blütenhonig aus den Bergen
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* Beispielangebot: Spezifikationen, Preise und Kennzahlen des Erzeugers zeigen, wie ein Angebot aufgebaut ist. Sie sind kein verbindliches Angebot. Zertifikate werden im Dossier jedes verbindlichen Angebots bestätigt.
Quellen
- Verordnung (EU) 2026/2269, EUR-Lex
- Vorschlag der Kommission, COM(2026) 348, § 4
- Armenien scheidet zum 1. Januar 2022 aus dem APS aus, Access2Markets
- Verordnung (EU) 2026/1395, das neue APS
- EU-Zollkontingente für Armenien, ACSES
- Armenische Ausführer suchen europäische Käufer, FreshPlaza
- Armeniens Aprikosenwirtschaft sucht andere Absatzmärkte (Russlands Anteil 2025, ACSES), FreshPlaza